Energieeinsparverordnung


Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung wurden 2002 in die Energieeinsparverordnung zusammen gefasst. Sie setzt die Richtlinien, mit denen Wohnhäuser, Bürogebäude und bestimmte Betriebsgebäude zu errichten sind. Im Rahmen der EG-Richtlinien wurde Ende 2007 eine neue Verfassung herausgegeben. Die Verordnung gilt nicht für Gebäude mit Tierhaltung, offene Betriebsgebäude, unterirdische Räumlichkeiten, Pflanzennutzungsräume sowie mobile Räumlichkeiten. Es werden des weiteren die Verhältnisse festgelegt, wie Primärenergiebedarf zu Endenergiebedarf steht, sowie der Heizwärme- und Trinkwasserwärmebedarf. Mitte 2009 soll die Verordnung noch einmal um 30 % angehoben werden, bis 2012 ebenfalls 30 %.


www.toptarif.de

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Weiterführende Links

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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