Konzessionsabgabe

Eine Konzessionsabgabe muss jedes Energieversorgungsunternehmen für das Recht der Benutzung von öffentlichen Verkehrswegen bzw. Leitungen für den Transport der Energien an die Gemeinde zahlen. Waren es einst nur die Stadtwerke oder örtlichen Anbieter, gibt es heute viele Stromanbieter, die auf dieses Recht zahlen. Der Betrag wird vom Stromversorger direkt auf das Durchleitungsentgelt aufgeschlagen. Die Konzessionsabgabe ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde oder Stadt und nicht zu unterschätzen. Sie wird zur Verlegung und Instandhaltung der Leitungen bis hin zum Endverbraucher eingesetzt.

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