Strompreis

Die Zusammensetzung des Strompreises

Ein liberalisierter Markt bedingt in der Regel freigesetzte Preise und Tarife. Nicht anders im Strommarkt. In Deutschland ist keine bestimmte Abrechnungsart rechtlich vorgeschrieben, es kommen zwei Systeme zum Tragen: Modell 1 setzt sich aus Arbeitspreis und Grundgebühr zusammen, Modell 2 beruht auf dem Effizienztarif.

Klassisch: Arbeitspreis plus Grundgebühr

Bei diesem traditionellen Abrechnungsmodell fallen für alle Teilnehmer des Modells die gleichen Grundgebühren an, unabhängig vom reellen Verbrauch. Sie sind dazu gedacht, die fixen Kosten für das Stromnetz und die Stromzähler abzudecken. Der Arbeitspreis hingegen schwankt pro Konsument, denn er ist an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt: er beziffert die Kosten pro genutzter Kilowattstunde. Bei diesem System ergibt sich der Jahresstrompreis also folgendermaßen: jährlich bezahlte Grundgebühr plus Multiplikation des Arbeitspreises mit verbrauchten Kilowattstunden

Modern: Effizienztarif

Dieses neuzeitliche Abrechnungsmodell verzichtet auf den Grundpreis und berechnet dem Kunden ausschließlich einen Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Ein gleichsam ökonomischer und ökologischer Ansatz, denn Energiesparen wirkt sich stark auf die Stromrechnung aus. Die Preise pro Kilowattstunde sind in Effizienztarifen gegenüber dem klassischen Abrechnungsmodell teurer, da die verbrauchsunabhängige Grundgebühr auf den Arbeitspreis umgelegt wird. Doch damit ist der gesamte Tarif natürlich nicht teurer – wie hoch der Jahresstrompreis tatsächlich ausfällt, ist individuell verschieden. Es entscheidet die „Verbrauchseffizienz“.

Die Bestandteile der Stromkosten

Doch was geschieht mit dem Geld, das die privaten Haushalte für ihren Strom bezahlen? Es fließt – unabhängig vom Abrechnungsmodell – in verschiedene Kassen, denn vom Strompreis profitiert nicht allein der Energieversorger. Wie so häufig geht der Löwenanteil an den Staat: Im Jahr 2009 waren das rund 38 Prozent der gesamten Stromkosten. Darin enthalten sind 19 Prozent Mehrwertsteuer, 9 Prozent Stromsteuer, 8 Prozent Konzessionsabgaben an die Kommunen, 5 Prozent Abgaben für die Förderung regenerativer Energien (laut Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, EEG) sowie 1 Prozent Abgaben für Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, KWKG). Der nächst größere Anteil von 37 Prozent geht tatsächlich an den Stromanbieter: es ist sein Beitrag für die Beschaffung bzw. Produktion des Stroms sowie die Marge. Der verbleibende Rest, rund 25 Prozent, deckt die Netznutzungsentgelte (NNE) ab, die die Energieanbieter den Netzbetreibern für die Benutzung des Stromnetzes und der Zählereinrichtungen bezahlen müssen.